Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Servicezentrum

Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!

Onlinereservierung oder Telefon: 0911 248-2812

Bitte beachten Sie: Dieser Service kann derzeit nur für Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Nürnberg-Süd angeboten werden!

Bitte beachten Sie: Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!

Blick in das Servicezentrum

Das Servicezentrum im Dienstgebäude Sandstraße 20 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.

Bei allen anderen Arbeitsbereichen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum

Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.

Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?

  • Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
  • Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
  • Entgegennahme von Steuererklärungen
  • Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Erteilung von NV-Bescheinigungen
  • Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
  • Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
  • Aufnahme von Niederschriften

Sie benötigen Informationen zu ELSTER?

Bezüglich Informationen über die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Servicezentrum.

Bitte beachten Sie:

Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.

Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung sind wir aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.

Bei sonstigen Rechtsfragen, bzw. größeren steuerlichen Problemen, die keiner Beratung gleichkommen, wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an Ihre/n zuständige/n Bearbeiter/in, mit dem Sie bei Bedarf einen Termin vereinbaren können.

Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?

Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Vollstreckung
  • Bewertung
  • Finanzkasse

Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.

Weitere Informationen

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