Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Wichtiger Hinweis:

Zuständig ist die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle beim Zentralfinanzamt Nürnberg.

Bitte beachten Sie auch die abweichende Telefonvorwahl Ihrer Ansprechpartner/-innen bei der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle!

Steuernummern Telefon
0911 5393
+Nebenstelle
238/100/00000 - 238/191/99999 2728
238/192/00000 - 238/193/99999 2918
238/194/00000 - 238/199/99999 2728
240/100/00000 - 240/191/99999 2707
240/192/00000 - 240/193/99999 2918
240/194/00000 - 240/199/99999 2707
241/100/00000 - 241/143/99999 1232
241/144/00000 - 241/191/99999 2728
241/192/00000 - 241/192/99999 2918
241/193/00000 - 241/193/99999 2711
241/194/00000 - 241/199/99999 2728

Stand: 11.04.2022

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