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Finanzamt Nürnberg-Nord
Kirchenweg 10
90419 Nürnberg

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Öffnungszeiten Servicezentrum

Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

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Telefon

Telefax

0911 3998-296

E-Mail

poststelle.fa-n-n@
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Hauptinhaltsbereich

Aufgaben

Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften

Das Finanzamt Nürnberg-Nord ist in seinem Amtsbezirk zuständig für die Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften. Dazu gehören die folgenden Festsetzungen und Feststellungen:

  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (Messbetrag)
  • Investitionszulage

Zuständigkeit des Finanzamts Nürnberg-Süd

Folgende Aufgaben werden für ganz Nürnberg vom Finanzamt Nürnberg-Süd erledigt:

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Veranlagung und Feststellungen für steuerpflichtige natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
  • Steuerfahndungsprüfung
  • Verfolgung von Steuerbußgeld- und Strafsachen

Zuständigkeit des Zentralfinanzamts Nürnberg

Für folgende steuerliche Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Nord ist das Zentralfinanzamt Nürnberg zuständig.

  • Körperschaftsteuer (einschließlich Lohnsteuer)
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Einheitsbewertung des Grundbesitzes, Fortführung des Grundbesitzkatasters
  • Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs
  • Besteuerung der in Ungarn ansässigen Werkvertragsunternehmer aller Rechtsformen (Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung bei den ungarischen Verleihern im Baubereich (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ungarischen Leiharbeitnehmer
  • Betriebsprüfung der Körperschaften, der Kreditinstitute, sowie der Spar- und Darlehenskassen, der Versicherungsunternehmen und der Versorgungsbetriebe
  • Bodenschätzung (amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter)
  • Pfandverwertung

Weitere zuständige Finanzbehörden

die folgenden steuerlichen Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Nord werden durch weitere Finanzbehörden erledigt:

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