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Kontaktdaten
Anschrift
Finanzamt Nürnberg-Nord
Kirchenweg 10
90419 Nürnberg
Öffnungszeiten Servicezentrum
Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Telefon
Telefax
0911 3998-296
poststelle.fa-n-n@
finanzamt.bayern.de
Bitte in der E-Mail folgende Daten angeben:
- Steuernummer / Aktenzeichen
- Name, Vorname
- Abteilung oder Bearbeiter
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Hauptinhaltsbereich
Aufgaben
- Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften
- Zuständigkeit des Finanzamts Nürnberg-Süd
- Zuständigkeit des Zentralfinanzamts Nürnberg
- Weitere zuständige Finanzbehörden
Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften
Das Finanzamt Nürnberg-Nord ist in seinem Amtsbezirk zuständig für die Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften. Dazu gehören die folgenden Festsetzungen und Feststellungen:
- Einkommensteuer
- Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Arbeitnehmersparzulage
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (Messbetrag)
- Investitionszulage
Zuständigkeit des Finanzamts Nürnberg-Süd
Folgende Aufgaben werden für ganz Nürnberg vom Finanzamt Nürnberg-Süd erledigt:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Veranlagung und Feststellungen für steuerpflichtige natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
- Steuerfahndungsprüfung
- Verfolgung von Steuerbußgeld- und Strafsachen
Zuständigkeit des Zentralfinanzamts Nürnberg
Für folgende steuerliche Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Nord ist das Zentralfinanzamt Nürnberg zuständig.
- Körperschaftsteuer (einschließlich Lohnsteuer)
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Einheitsbewertung des Grundbesitzes, Fortführung des Grundbesitzkatasters
- Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs
- Besteuerung der in Ungarn ansässigen Werkvertragsunternehmer aller Rechtsformen (Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung bei den ungarischen Verleihern im Baubereich (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ungarischen Leiharbeitnehmer
- Betriebsprüfung der Körperschaften, der Kreditinstitute, sowie der Spar- und Darlehenskassen, der Versicherungsunternehmen und der Versorgungsbetriebe
- Bodenschätzung (amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter)
- Pfandverwertung
Weitere zuständige Finanzbehörden
die folgenden steuerlichen Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Nord werden durch weitere Finanzbehörden erledigt:
- Die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch das Finanzamt Amberg
- Die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt Lohr am Main
- Die Festsetzung und Erhebung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer sowie der Steuerabzug gem. § 50a EStGdurch das Bundeszentralamt für Steuern
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