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Zentralzuständigkeit für in Deutschland tätige Unternehmer aus Polen (Buchstaben S bis Z)
und deren Arbeitnehmer
Steuerliche Registrierung von in der Republik Polen ansässigen Bauunternehmen
Das Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth ist das zuständige Finanzamt, wenn ein Unternehmer, dessen Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und dessen Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnt, Bauleistungen in Deutschland erbringt.
Zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und zur Anmeldung von Umsatzsteuer wird eine deutsche Steuernummer benötigt, die nach Einreichung und Prüfung folgender Unterlagen vergeben wird:
Für Einzelunternehmen
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (DE/PL) (PDF, 15 Seiten, 403 KB)
- Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde (DE/PL) (PDF, 1 Seite, 63 KB)
- Beidseitige Kopie des Personalausweises
- Baustellenübersicht (PDF, 1 Seite, 66 KB)
- Kopie des Werkvertrags bzw. der Auftragsbestätigung oder andere aussagekräftige Unterlagen
Für Kapitalgesellschaften
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (DE/PL) (PDF, 23 Seiten, 608 KB)
- Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde (DE/PL) (PDF, 1 Seite, 63 KB)
- Kopie des ausländischen Handelsregisterauszugs
- Baustellenübersicht (PDF, 1 Seite, 66 KB)
- Kopie des Werkvertrags bzw. der Auftragsbestätigung oder andere aussagekräftige Unterlagen
Für Personengesellschaften
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (DE/PL) (PDF, 19 Seiten, 520 KB)
- Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde (DE/PL) (PDF, 1 Seite, 63 KB)
- Kopie des ausländischen Handelsregisterauszugs
- Baustellenübersicht (PDF, 1 Seite, 66 KB)
- Kopie des Werkvertrags bzw. der Auftragsbestätigung oder andere aussagekräftige Unterlagen
Steuerliche Registrierung der übrigen in der Republik Polen ansässigen Unternehmer (keine Bauunternehmer) für umsatzsteuerliche Zwecke
Wird ein in der Republik Polen ansässiger Unternehmer in Deutschland tätig und unterliegt damit dem allgemeinen Besteuerungsverfahren in Deutschland, ist diese Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Das Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth ist das zuständige Finanzamt, wenn ein Unternehmer, dessen Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und dessen Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnt, die Umsätze in Deutschland ausführt.
Den für die Anzeige erforderlichen „Antrag auf umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt Nördlingen“ finden Sie unter
Startseite > Formulare > Auslandssachverhalte > Ausländische Unternehmer.
Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Unterlagen erfolgt die Prüfung der umsatzsteuerlichen Erfassung und ggf. die Mitteilung der deutschen Steuernummer.
Hinweis zur USt-IdNr.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - USt-IdNr. - (§ 27a UStG) kann der Unternehmer schriftlich beantragen. Der formlose Antrag ist an das Bundeszentralamt für Steuern oder das Finanzamt zu richten.
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