Ansprechpartner
Vollstreckungsstelle
Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
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Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
(Rubrik Formulare/Steuerzahlung)
Bereich Nördlingen (Steuernummern 152/... bzw. 9152/... )
Arbeitsbereich | Steuernummern | Telefon 09081 215 +Nebenstelle |
Zimmer (Dienststelle Nördlingen) |
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Vollstreckungsstelle V-Steuern |
152/100/00000 - 152/899/99999 | 1339 1343 |
218 |
Stelle für schwierige Fälle | 152/100/00000 - 152/899/99999 | 1336 | 216 |
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden | 1338 | 217 | |
Außendienst | Alle | 1345 | 219 |
Stand: 12.06.2017
Bereich Donauwörth (Steuernummern 111/... bzw. 9111/... )
Steuernummern/ Bereich |
Arbeitsbereich | Telefon 09081 215 +Nebenstelle |
Zimmer (Dienststelle Donauwörth) |
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111/150/00000 - 111/799/99999 | V-Steuern | 2310 2308 |
113 114 |
111/150/00000 - 111/799/99999 | Stelle für schwierige Fälle | 2304 | 110 |
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden | 2311 | 114 | |
Alle | Außendienst | 2309 | 113 |
Stand: 27.03.2018