Zusatzinfos am rechten Rand
Weitere Infos zum Servicezentrum
Telefonische Erreichbarkeit
- Vermittlung: 089 1252-0
- Durchwahlnummern der einzelnen Arbeitsbereiche
Anschrift Fax E-Mail
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Der direkte Draht zur Staatsregierung
Hauptinhaltsbereich
Willkommen beim Finanzamt München!
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist eine persönliche Vorsprache im Servicezentrum ab dem 16.12.2020 nur in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.Nr. 089 1252-9782 möglich.
Der Kontakt zum Finanzamt ist weiterhin telefonisch, per Post, E-Mail oder über das Elster-Portal (www.elster.de) möglich. Steuererklärungen und Anträge können in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Formulare stehen auf der Internetseite zum Download zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis!
Angesichts der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bitten wir Sie, zu Ihrem eigenen und dem Schutz unserer Beschäftigten den Besuch des Finanzamts bzw. des Servicezentrums vorübergehend auf das absolut Notwendige zu beschränken
Gerne können Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Finanzamt wenden.
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner können Ihrem Steuerbescheid oder der Rubrik "Kontakt - Ansprechpartner"
entnommen werden. Es besteht die Möglichkeit,
telefonisch einen persönlichen Besprechungstermin vor Ort zu vereinbaren.
Besucher, die Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben wollen, werden gebeten, diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen. Vordrucke können auf unserer Seite Formulare heruntergeladen oder beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden.
Zudem können Steuererklärungen komfortabel über das Onlineportal ELSTER eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.elster.de.
Sollte ein Besuch im Servicezentrum unumgänglich sein, werden Sie gebeten, einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besuchern und den Bearbeitern einzuhalten.
Auf die geltende Maskenpflicht und die Zugangsbeschränkungen bei Betreten des Servicezentrums wird hingewiesen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Themaseite Coronavirus
Häufig nachgefragt
- Wichtiger Hinweis: ElsterFormular nur noch bis 2019
- Neues aus der Steuerverwaltung und dem Steuerrecht
- Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartner/innen im Finanzamt
- Anschriften, Faxnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Arbeitsbereiche
- Erlass von Säumniszuschlägen: Wichtiger Hinweis für die Antragstellung
- Informationen zur elektronischen Steuererklärung
- Vordrucke für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
- Bankverbindung: Die IBAN und BIC unserer Konten für das SEPA-Verfahren
- Programme zur Steuerberechnung
- Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung
- Ausbildung in der Steuerverwaltung
Aktuelle Themen
Umsatzsteuersatzabsenkung 1. Juli bis 31. Dezember 2020
Hinweis zum Ausfüllen der USt-Erklärung 2020 - Umsätze mit Steuersatz 16 %
Die Umsätze mit einem Steuersatz von 16 % tragen Sie bitte entweder in Zeile 45 oder bei innergemeinschaftlichen Erwerben in Zeile 84 bei "zu anderen Steuersätzen" ein.
Einzutragen sind sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Umsatzsteuerbetrag.
-
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
Schreiben des Bundesfinanzministeriums
(PDF, 10 Seiten, 92 KB) -
Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 11 Seiten, 275 KB) - FAQ "Anstehende Umsatzsteuersatzsenkung"
Information des Bundesfinanzministeriums - Befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Juli 2020
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 02.07.2020
Elektronische Aufzeichnungssysteme / elektronische Kassen
Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO ab 01.01.2020
Ab 1. Januar 2020 müssten Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem grundsätzlich an die Finanzämter melden. Bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung an das Finanzamt ist jedoch von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO abzusehen.
Lohnsteuer 2021
Weitere Themen
-
Sprachregelung zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
(PDF, 3 Seiten, 48 KB) - Umsatzsteuer; Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.12.2020 - Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Behandlung der Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau als „regelmäßige“ Rentenanpassung im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05.10.2020 -
Neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) ab 2020
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern -
"Wichtige Informationen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit"
Das Merkblatt informiert insbesondere über die notwendigen Schritte für die elektronische Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
(PDF, 3 Seiten, 28 KB) -
Existenzgründung
Informationen, Formulare und Links -
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Informationen und Anwendungsschreiben -
Arbeit während der Ferien und/oder neben dem Studium
Kleiner Wegweiser zur Steuererstattung -
Photovoltaikanlagen
Steuerliche Hinweise für Betreiber -
Alterseinkünfte-Rechner
Onlineberechnung der Einkommensteuer unter besonderer Berücksichtigung der für Seniorinnen und Senioren bedeutsamen Sachverhalte, insbesondere der persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen -
Verein und Ehrenamt
Informationen, Merkblätter, Formulare und Links -
Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
Informationen für Geschädigte und Spender
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand