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Zoll-Auktion

Das virtuelle Auktionshaus der öffentlichen Hand.

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Versteigerungen

Versteigerungsbedingungen

Im Auftrag des Finanzamtes München werden die für den jeweiligen Tag angekündigten Versteigerungen unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

  1. Der Zuschlag wird dem Meistbietenden erteilt.
  2. Aushändigung der zugeschlagenen Sachen erfolgt nur gegen sofortige Barzahlung (keine Schecks) oder EC-Karten-Zahlung unter Verwendung der PIN.
  3. Wird ein ersteigerter Gegenstand nicht sofort bar oder mit EC-Karte mit PIN bezahlt, darf der betreffende Meistbieter zu keinem weiteren Gebot mehr zugelassen werden, für eventuellen Mindererlös kann er zur Haftung herangezogen werden, auf Mehrerlös besteht kein Anspruch.
  4. Angebote, die vom Versteigerer irrtümlich übersehen werden, finden keine Berücksichtigung.
  5. Der Erwerber des Gegenstandes hat keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht oder wegen Sachmangels.
  6. Nur für Kraftfahrzeuge:
    Die Kraftfahrzeuge die zum jeweiligen Termin versteigert werden, sind weder angemeldet, noch haftpflichtversichert. Die Fahrzeuge wurden nicht Probe gefahren, eine Funktionsfähigkeit auf Bremsen, Motor, Kupplung und Getriebe kann nicht gewährleistet werden.

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