Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Servicezentrum

Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!

Onlinereservierung oder Telefon: 089 1252-9782

Wichtiger Hinweis für die Besucher unseres Servicezentrums:

Bei einem Besuch im Servicezentrum sollten Sie immer einen gültigen Lichtbildausweis dabei haben.

Das Servicezentrum in der Deroystraße 12, 80335 München ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.

Induktive Höranlage im Servicezentrum des Finanzamtes München Eine Kommunikation mittels einer induktiven Höranlage ist im Servicezentrum des Finanzamtes München möglich.
Bitte melden Sie sich hierzu bei Bedarf an der Infotheke des Servicezentrums.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen nicht zur Verfügung stehen.

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum

Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.

Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?

  • Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
  • Entgegennahme von Steuererklärungen
  • Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung
  • Entgegennahme von Fristverlängerungsanträgen
  • Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
  • Erteilung von Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
  • Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Aufnahme von Niederschriften

Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?

Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Vollstreckung
  • Bewertung
  • Finanzkasse

Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.

Wann ist der günstigste Zeitpunkt für einen Besuch des Servicezentrums?

Erfahrungsgemäß ist in der Zeit von 10.30 bis 14.00 Uhr mit hohen Besucherzahlen und damit mit Wartezeiten zu rechnen.

Versuchen Sie also bitte Ihren Besuch im Servicezentrum nach Möglichkeit zu anderen Zeiten zu planen (am besten zwischen 8.00 und 9.00 Uhr).

Weitere Informationen

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand