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Anschriften, Faxnummern und E-Mail-Adressen
Die weiteren Kontaktdaten der Abteilungen und Bearbeitungsstellen des Finanzamts München finden Sie in unserer Rubrik Kontakt/Anschrift Fax E-Mail.
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Die Telefondurchwahlnummern der für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Finanzamt München
Ihre Ansprechpartner auf einen Blick
Lassen Sie sich die Durchwahlnummern der für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen:
Hinweis:
- Wenn Sie mit einer Steuernummer suchen, dann geben Sie diese bitte vollständig im Format "XXX/XXX/XXXXX" ein.
- "Steuernummer" und "Steuerliche Identifikationsnummer - IdNr"
Steuererklärung und Steuerbescheid
Unbeschränkte Steuerpflicht
- Arbeitnehmer, Rentner und Personen mit Kapitaleinkünften sowie Einkünften aus umsatzsteuerfreier Vermietung/Verpachtung
- Grenzpendler
- Land- und Forstwirte
- Gewerbetreibende und Selbständige sowie umsatzsteuerpflichtige Vermietung/Verpachtung
- Hausgemeinschaften
- Personengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Großfirmenstelle (Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungen, atypisch stille Gesellschaften und verbundene Unternehmen / Konzerne)
- Vereine
- Sonstige Körperschaften
- Insolvenzfälle Körperschaften
Beschränkte Steuerpflicht
- Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
- Arbeitnehmer der Bauunternehmen mit Wohnsitz in Österreich oder Italien bzw. der sonstigen Werkvertragsunternehmen (nicht Baugewerbe)
- Beschränkt steuerpflichtige Personengesellschaften
- Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften
Ausländische Unternehmer
Italien
-
Veranlagung der ausländischen Unternehmer im Baugewerbe aus Italien
(bundesweite Zuständigkeit) -
Anmeldung des Steuerabzugs bei Bauleistungen
(bundesweite Zuständigkeit) -
Umsatzbesteuerung der Unternehmer aus Italien (nicht Baugewerbe)
(bundesweite Zuständigkeit) - Umsatzbesteuerung im Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS)
Österreich
-
Veranlagung der ausländischen Unternehmer im Baugewerbe aus Österreich
(bundesweite Zuständigkeit) -
Anmeldung des Steuerabzugs bei Bauleistungen
(bundesweite Zuständigkeit) -
Umsatzbesteuerung der Unternehmer aus Österreich(nicht Bau)
(bundesweite Zuständigkeit) -
Umsatzbesteuerung im MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop)
(bundesweite Zuständigkeit)
Bestimmte ausländische Werkvertragsunternehmer (nicht Baugewerbe)
Steuerzahlung
Innendienst A bis Z
- Ausbildung
- Ausländische Unternehmer
- Bauabzugsteuer
- Bewertung anderer Wirtschaftsgüter
- Bewertung von Immobilien - Bedarfsbewertung
- Bewertung von Immobilien - Einheitsbewertung und Grundsteuer
- Bodenschätzung
- Bußgeld- und Strafsachenstelle
- ELSTER-Beauftragter
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Erhebung und Beitreibung
- Existenzgründung
- Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Grunderwerbsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
- Rechtsbehelfsstelle
- Servicezentrum
- Sonstige Verkehrsteuern
- Steuerabzug nach § 50a EStG
- Umsatzsteuerstelle
- Unternehmensneugründungen
- Veranlagung
Außenprüfung
- Betriebsnahe Veranlagung
- Betriebsprüfung
- Liquiditätsprüfung
- Lohnsteuer-Außenprüfung
- Steuerfahndung
- Umsatzsteuerprüfung
Steuerstrafsachen
Wichtige Hinweise!
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht. - Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
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