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Anschriften, Faxnummern und E-Mail-Adressen
Die weiteren Kontaktdaten der Abteilungen und Bearbeitungsstellen des Finanzamts München finden Sie in unserer Rubrik Kontakt/Anschrift Fax E-Mail.
Sie haben Ihre Steuernummer nicht parat?
Mit unserer Ansprechpartner-Suche finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen auch anhand Ihres Namens.
Gleich auf Nummer sicher gehen ...
... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.
Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download
SEPA-Verfahren
Unter www.sepadeutschland.de, einer Seite der Deutschen Bundesbank, finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Finanzkasse
Hier werden die unbaren Zahlungseingänge verbucht und Erstattungsbeträge zur Auszahlung angewiesen.
Die Bearbeitung erfolgt in Bearbeitungsstellen außerhalb Münchens.
Anschrift, Fax und E-Mail-Adresse
Die Zuständigkeitsverteilung richtet sich primär nach der Rechtsform und nach dem Namen bzw. der Steuernummer.
- Arbeitnehmer, Rentner, Personen mit Kapitaleinkünften
- Land- und Forstwirte
- Personen mit anderen Einkünften, ggf. auch neben Arbeitseinkünften
- Hausgemeinschaften
- Personengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Großfirmen (Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungen, atypisch stille Gesellschaften und verbundene Unternehmen / Konzerne)
- Vereine
- Sonstige Körperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts
- Insolvenzfälle
- Reine Arbeitgeber, Bauabzugsteuer und Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Auslandssachverhalte (beschränkt Steuerpflichtige, ausländische Unternehmer u.a.)
- Bußgelder und andere besondere Fälle
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