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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Hauptinhaltsbereich
Anschrift Fax E-Mail
Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit des Finanzamts München per Fax
Aufgrund der Umstellung der Telekommunikationsanlage auf IP muss ab Februar 2023 mit Problemen bei der Faxübertragung gerechnet werden.
Es wird empfohlen, den Fax-Sendebericht aufmerksam zu prüfen.
Wegen der Größe des Amtsbezirks und des Amtes sind die Arbeitsgebiete des Finanzamts München in verschiedenen Dienstgebäuden in München und in Bearbeitungsstellen in anderen Orten untergebracht. Die einzelnen Arbeitsbereiche sind per Post, Fax und E-Mail über eigene Kontaktdaten direkt erreichbar.
Bitte verwenden Sie die Kontaktdaten des für Ihr Anliegen zuständigen Arbeitsbereichs, um diesen per Post, Fax oder E-Mail schnellstmöglich zu erreichen!
Suche nach Kontaktdaten
Lassen Sie sich die Anschriften, Faxnummern und E-Mail-Adressen der für Sie zuständigen Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen!
Systematische Übersicht
Veranlagungsbereich
-
Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften
Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (sofern umsatzsteuerfrei), Anlagen N, R, KAP, V -
Allgemeine Veranlagungsstelle
Natürliche Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit sowie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (sofern umsatzsteuerpflichtig), Anlagen G, S, L, V -
Veranlagungsstelle für Hausgemeinschaften
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte - Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine und andere Körperschaften
-
Steuerfälle mit Auslandsbezug
Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen und Personengesellschaften, ausländische Unternehmer (ausländische Werkvertragsunternehmer (nicht Bau), Bauunternehmer und MOSS-Verfahren Österreich und Italien) -
Sonstige Verkehrsteuern
Lotteriesteuer, Totalisatorensteuer, Spielbankabgabe
Erhebungsbereich
Weitere Arbeitsgebiete des Innendiensts
- Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle, Umsatzsteuerstelle, Unternehmensneugründungen (Einzelunternehmen), Bauabzugsteuer, Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Kapitalertragsteuerstelle
- Bewertung von Grundvermögen und anderen Wirtschaftsgütern
- Bußgeld- und Strafsachenstelle
Außenprüfung
- Betriebsprüfung
- Umsatzsteuerprüfung und Lohnsteuerprüfung
- Betriebsnahe Veranlagung
- Steuerfahndung
- Liquiditätsprüfung
Steuerstrafsachen
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