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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Hauptinhaltsbereich
Anschrift Fax E-Mail
Veranlagungsbereich
Bearbeitung der Steuererklärung und Erlass des Steuerbescheids.
Wegen der Größe des Amtsbezirks und des Amtes sind die Arbeitsgebiete des Finanzamts München in verschiedenen Dienstgebäuden in München und in Bearbeitungsstellen in anderen Orten untergebracht. Die einzelnen Arbeitsbereiche sind per Post, Fax und E-Mail über eigene Kontaktdaten direkt erreichbar.
Bitte verwenden Sie die Kontaktdaten des für Ihr Anliegen zuständigen Arbeitsbereichs, um diesen per Post, Fax oder E-Mail schnellstmöglich zu erreichen!
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Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften
Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (sofern umsatzsteuerfrei), Anlagen N, R, KAP, V -
Allgemeine Veranlagungsstelle
Natürliche Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit sowie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (sofern umsatzsteuerpflichtig), Anlagen G, S, L, V -
Veranlagungsstelle für Hausgemeinschaften
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte - Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine und andere Körperschaften
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Steuerfälle mit Auslandsbezug
Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen und Personengesellschaften, ausländische Unternehmer (ausländische Werkvertragsunternehmer (nicht Bau), Bauunternehmer und MOSS-Verfahren Österreich und Italien) -
Sonstige Verkehrsteuern
Lotteriesteuer, Totalisatorensteuer, Spielbankabgabe
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