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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Weilheim-Schongau
- Finanzkasse -
Hofstraße 23
82362 Weilheim

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Steuernummern Buchstaben/
Bereich
Telefon
08025 709
+Neben-
stelle
139/296/00000 - 139/296/99999 Grenzpendler 373
139/300/00000 - 139/357/99999 A - CZ 368
139/358/00000 - 139/423/99999 D - GN 372
139/424/00000 - 139/486/99999 GO - JAK 366
139/487/00000 - 139/541/99999 JAL - LH 365
139/542/00000 - 139/588/99999 LI - NIEDERM 373
139/589/00000 - 139/650/99999 NIEDERN - SCG 364
139/651/00000 - 139/724/99999 SCH - STZ 345
348
139/725/00000 - 139/786/99999 SU - ZZ 343
139/799/00000 - 139/799/99999 Arbeitnehmer ohne
Wohnsitz im Inland
373

Stand: 07.12.2023

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