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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Weilheim-Schongau
- Finanzkasse -
Hofstraße 23
82362 Weilheim
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Bauabzugsteuer
Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.
Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.
Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Bauabzugsteuer
- Weitere Informationen zur Bauabzugsteuer
- Formulare Bauleistungen
Arbeitsbereich | Steuernummern | Telefon 08025 709 +Nebenstelle |
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Bauabzugsteuer | 139/192/00000 - 139/192/99999 | 424 |
Stand: 31.07.2023
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