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Finanzamt Lohr a. Main
Rexrothstraße 14
97816 Lohr a. Main
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Außenstelle Karlstadt
Gemündener Straße 3
97753 Karlstadt
Servicezentrum:
Am Schnellertor 10 gegenüber dem Bahnhof
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Ringstraße 24/26
97828 Marktheidenfeld
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Öffnungszeiten Servicezentren
Mo - Fr: 07.30-12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00-17.00 Uhr
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- Telefon:
Lohr: 09352 850-0
Karlstadt: 09353 949-0
Marktheidenf.: 09391 506-0 - Durchwahlnummern
- Elektronischer Kontakt
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
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Grußwort der Amtsleitung
Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Finanzamts Lohr am Main mit seinen Außenstellen in Karlstadt und Marktheidenfeld.
Ich freue mich sehr, dass Sie diesen Weg zu uns gefunden haben. Auf den Seiten unseres Internetauftritts stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises und der erweiterten Zuständigkeitsbereiche für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer aktuelle und umfangreiche fachliche Informationen zur Verfügung.
Gleichzeitig finden Sie hier auch unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie zu uns in Kontakt treten können.
Besonders freuen wir uns, wenn Sie die vielfältigen elektronischen Angebote der bayerischen Steuerverwaltung nutzen. Diese decken ein weites Feld von der elektronischen Steuererklärung ELSTER über Informationsbroschüren bis hin zu Anträgen, Belegeinreichungen oder sonstigen Nachrichten über das ELSTER-Portal ab. Für den Einstieg zum ELSTER-Portal finden Sie auf der Navigationsleiste unter dem Menüpunkt „ELSTER“ eine direkte Verknüpfung. Bitte nutzen Sie diese digitalen Angebote, denn diese machen die Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten für uns und auch für Sie wesentlich leichter, schneller und effizienter.
Besonders möchte ich auf unser Angebot zur vorausgefüllten Einkommensteuererklärung hinweisen, bei der Sie mit einem Knopfdruck die bereits für Sie gespeicherten Steuerdaten in Ihre elektronische Einkommensteuererklärung übernehmen können. Dies gilt z. B. für Ihre Lohn- bzw. Rentendaten, aber auch für Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auf diesem Weg verhindern wir gemeinsam fehlerhafte Dateneingaben und unnötige Rückfragen, und Sie haben durch eine (unverbindliche) Steuerberechnung auch bereits einen Überblick über die steuerlichen Auswirkungen.
Ich denke, dies ist ein guter Ausgangspunkt für eine gute Zusammenarbeit, die ich Ihnen hiermit auch noch einmal ausdrücklich anbieten möchte.
Sollten Sie bei unserem Internetangebot ein bestimmtes Thema vermissen oder einen sonstigen Verbesserungsvorschlag haben, lassen Sie es uns wissen - wir freuen uns über jede Rückmeldung.
Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Lohr am Main mit Außenstellen sich nach Kräften bemühen, Ihren Anliegen immer gerecht zu werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn wir Ihrem Antrag einmal aus rechtlichen Gründen nicht folgen können. Die Steuerverwaltung ist an die Steuergesetze gebunden und hat in aller Regel keinen Raum für Ermessensentscheidungen. Aber gerade diese Gesetzesbindung ist Ausdruck des demokratischen Rechtsstaats, in dem der Gesetzgeber der Verwaltung den rechtlichen Rahmen vorgibt. Der gesetzmäßige Vollzug ist damit ein hohes Gut und eine wesentliche Grundlage für ein freiheitliches Gemeinwesen.
In diesem Sinne grüße ich Sie auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Lohr am Main mit den Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld.
Frank Beifuß
Leiter des Finanzamts
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