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09.09.2022 - Pressemitteilung

Halbzeit bei der Abgabefrist der Grundsteuererklärung!
Jetzt bitte bis 31. Oktober 2022 abgeben.

Die Hälfte der Abgabefrist ist bereits verstrichen. In den ersten zwei Monaten der Frist sind bundesweit 5,25 Millionen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer ihrer Erklärungspflicht nachgekommen und auch in Bayern sind bereits über eine Million Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Damit ist ein erster großer Schritt getan - vielen Dank!

Wann endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung?

Die Finanzverwaltung muss die Grundsteuermessbeträge zeitnah festsetzen. Denn die Kommunen benötigen diese möglichst frühzeitig, um die ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und Grundsteuerbescheide versenden zu können.
Die bundeseinheitlich abgestimmte Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endet daher am 31. Oktober 2022. Es ist erst Halbzeit, das heißt auch, es verbleibt noch genügend Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärungen.

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

In Bayern bestehen drei Möglichkeiten:

  • elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
  • als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie in Ihrer Gemeinde

Wie unterstützt die Steuerverwaltung Sie bei der Abgabe der Grundsteuererklärung?

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Antworten zu den häufig gestellten Fragen (FAQ) unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
  • Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters (BayernAtlas-Grundsteuer) vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 über www.elster.de

Nutzen Sie die Unterstützung der Bayerischen Steuerverwaltung und das umfangreiche Serviceangebot. Damit ist die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung schnell erledigt!

Auch Verbesserungen bei ELSTER, dem Online-Finanzamt

In den vergangenen Wochen wurden regelmäßig Verbesserungsvorschläge der Anwenderinnen und Anwender aufgegriffen und fachlich geprüft. Diese Verbesserungen stehen nach einem Update aller Grundsteuerformulare seit Ende August in Mein ELSTER zur Verfügung. Selbstverständlich wird auch künftig der Funktionsumfang von ELSTER ständig erweitert und an die Nutzerwünsche angepasst.

P.S.: Falls Sie keine eigene Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung haben, dürfen auch nahe Angehörige Sie hierbei unterstützen, indem diese das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um Ihre Erklärung zu übermitteln.

Frank Beifuß
Amtsleiter

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