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28.04.2022 - Pressemitteilung

Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern ab 1. Juli 2022 möglich

Am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die hierfür erforderlichen neuen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen. Damit diese festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen berechnet.

Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 elektronisch unter ELSTER – Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de) übermittelt werden. Wenn Sie noch nicht in ELSTER registriert sind, ist hierfür eine Registrierung notwendig; diese kann aus Sicherheitsgründen bis zu zwei Wochen dauern.
Die Erklärung kann auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke hierfür finden Sie in Kürze im Internet unter  www.grundsteuer.bayern.de und ab 1. Juli 2022 auch in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Diese ist neben dem Aushang an den Amtstafeln der bayerischen Finanzämter auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu finden. Dort sind auch weitere Informationen, Broschüren, Videoanleitungen und Antworten auf die häufigsten Fragen zugänglich. Darüber hinaus ist die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter 089 30 70 00 77 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Zudem verschickt die Steuerverwaltung bis Juni 2022 Informationsschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die natürliche Personen sind.

Frank Beifuß, Amtsleiter

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