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Dienstgebäude

Finanzamt Lichtenfels
Kronacher Straße 39
96215 Lichtenfels
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 7.45 - 12.00 Uhr
Dienstag: 7.45 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 7.45 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.45 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.45 - 12.00 Uhr
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Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Aufgaben

Das Finanzamt Lichtenfels ist innerhalb seines Amtsbezirks zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern, Zulagen und Messbeträge:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Eigenheimzulage
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuermessbetrag (nur Festsetzung)
  • Grundsteuermessbetrag (nur Festsetzung)
  • Investitionszulage
  • Kapitalertragsteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Für einige Aufgaben auf dem Gebiet der Steuerfestsetzung und -erhebung ist nicht das Finanzamt Lichtenfels, sondern sind andere Finanzbehörden zuständig. Näheres dazu in unserer Rubrik Zuständigkeit anderer Finanzbehörden .

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