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Kontakt
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
Sophienstraße 6
80333 München
Telefon: 089 9991-0
Fax: 089 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle Nürnberg
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
Telefon: 0911 991-0
Fax: 0911 991-1099
E-Mail:
poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle Zwiesel
Stadtplatz 25
94227 Zwiesel
Telefon: 089 9991-0
Fax: 089 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
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Hauptinhaltsbereich
Lohnsteuerhilfeverein
Das Bayerische Landesamt für Steuern übt nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine aus und bearbeitet dabei folgende Anträge:
- Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen in Bayern
- Eröffnung und Schließung von Beratungsstellen, Änderungen der Verhältnisse in den Beratungsstellen, wenn diese in Bayern liegen.
Dazu gehören auch Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, die ihren Sitz außerhalb von Bayern haben.
Seit dem 01. Januar 2020 gehören Lohnsteuerhilfevereine zum Kreis der Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) und haben somit neue Aufgaben zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen. In Bayern tätige Lohnsteuerhilfevereine unterliegen damit der Aufsicht der des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Das Bayerische Landesamt für Steuern erfüllt die vorgenannten Aufgaben für das gesamte Bundesland Bayern am Standort Nürnberg.
Weitere Informationen und Download (Steuerberatungsgesetz)
- Merkblatt über die Anerkennung und Pflichten eines Lohnsteuerhilfevereins (PDF, 8 Seiten, 181 KB)
- Mustersatzung eines Lohnsteuerhilfevereins (PDF, 8 Seiten, 195 KB)
- Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein (PDF, 2 Seiten, 183 KB)
- Mitteilung nach § 23 Abs. 4 StBerG (PDF, 2 Seiten, 130 KB)
- Geschäftsprüfungsbericht (MS Word, 27 KB)
- Vollmacht für Lohnsteuerhilfevereine (FormsForWeb)
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen (PDF, 5 Seiten, 328 KB)
Information zur Geldwäscheprävention nach dem GwG
- Annahme von Hinweisen nach dem Geldwäschegesetz (PDF, 2 Seiten, 96 KB)
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) für Lohnsteuerhilfevereine (PDF, 34 Seiten, 626 KB)
- Formular zur Meldung von Verstößen von Lohnsteuerhilfevereinen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
Ansprechpartner
Herr Renner
Bayerisches Landesamt für Steuern
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
Telefon: 0911 991-2712
Telefax: 0911 991-492712
E-Mail: Lohnsteuerhilfeverein@lfst.bayern.de
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