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Kontakt
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
Sophienstraße 6
80333 München
Telefon: 089 9991-0
Fax: 089 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle Nürnberg
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
Telefon: 0911 991-0
Fax: 0911 991-1099
E-Mail:
poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle Zwiesel
Stadtplatz 25
94227 Zwiesel
Telefon: 089 9991-0
Fax: 089 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
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Hauptinhaltsbereich
Lohnsteuerhilfeverein
Das Bayerische Landesamt für Steuern übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine aus und bearbeitet dabei folgende Anträge:
- Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen in Bayern
- Eröffnung und Schließung von Beratungsstellen, Änderungen der Verhältnisse in den Beratungsstellen, wenn diese in Bayern liegen.
Dazu gehören auch Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, die ihren Sitz außerhalb von Bayern haben.
Das Bayerische Landesamt für Steuern erfüllt die vorgenannten Aufgaben für das gesamte Bundesland Bayern am Standort Nürnberg.
Weitere Informationen und Download
- Merkblatt über die Anerkennung und Pflichten eines Lohnsteuerhilfevereins (PDF, 177 KB)
- Mustersatzung eines Lohnsteuerhilfevereins (PDF, 46 KB)
- Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein (PDF, 179 KB)
- Mitteilung nach § 23 Abs. 4 StBerG (PDF, 168 KB)
- Geschäftsprüfungsbericht (MS Word, 106 KB)
- Vollmacht für Lohnsteuerhilfevereine (FormsForWeb)
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen (PDF, 165 KB)
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Recht der Lohnsteuerhilfevereine wenden Sie sich bitte an
Herrn Renner
Bayerisches Landesamt für Steuern
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
Telefon: 0911 991-2712
Telefax: 0911 991-492712
E-Mail: Lohnsteuerhilfeverein@lfst.bayern.de
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