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Pressemitteilungen 2018
06.07.2018 - BayLfSt
Anlage EÜR: Kein bürokratischer Mehraufwand für das Ehrenamt
Schneller, einfacher, bequemer: Mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens können Steuerbürger und Verwaltung die Vorteile moderner Technik für die Steuererklärung und Veranlagung nutzen. Darauf weist Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, hin.
Damit verbunden ist ein gewisses Maß an Standardisierung, um die Prozesse für alle Beteiligten optimal gestalten zu können. So übermitteln Steuerbürger, die Gewinneinkünfte erzielen ohne buchführungspflichtig zu sein, dem Finanzamt ihre Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR) mit der von der Verwaltung bereitgestellten Anlage EÜR.
Für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger gibt es jedoch eine Vereinfachung: Liegen die Einnahmen innerhalb der jeweiligen Steuerfreibeträge - d.h. der Übungsleiterpauschale von 2.400 € oder dem Ehrenamtsfreibetrag von 720 € - besteht keine Verpflichtung, eine Anlage EÜR an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Erleichterung gilt auch für die gemeinnützigen Einrichtungen selbst: der einheitliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe einer gemeinnützigen Körperschaft unterliegt nicht der Übermittlungspflicht, wenn seine Bruttoeinnahmen die Besteuerungsgrenze von 35.000 € nicht übersteigen.
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