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Dienstgebäude

Finanzamt Landshut
Maximilianstr. 21
84028 Landshut
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
Oktober bis Mai:

8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag:
Juni bis September:

8.00 bis 15.00 Uhr

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Hauptinhaltsbereich

Allgemeines

Regulärer Amtsbezirk

Der Finanzamtsbezirk Landshut liegt im südwestlichen Teil des Regierungsbezirks Niederbayern an der Grenze zum Regierungsbezirk Oberbayern. Er umfasst grundsätzlich die Gebiete der Kreisfreien Stadt Landshut und des Landkreises Landshut. Seine Fläche umfasst damit 1.414 qkm.

Plan von Landshut

Erweiterter Amtsbezirk

Die Bußgeld - und Strafsachenstelle des Finanzamts Landshut ist auch für die Bezirke der Finanzämter Dingolfing, Erding, Freising, Kelheim und Eggenfelden zuständig.

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Landshut ist überörtlich für ganz Niederbayern sowie für die oberbayerischen Finanzamtsbezirke Erding und Freising tätig.

Das Finanzamt Landshut ist außerdem zuständig für die Besteuerung der Körperschaften und die Betriebsprüfung der Betriebe im Landkreis Kelheim.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Einige steuerliche Angelegenheiten werden nicht von eigentlich zuständigen Finanzamt Landshut bearbeitet. Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

Grunderwerbsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Zwiesel .

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Eggenfelden .

Beschäftigte

Beim Finanzamt Landshut sind rund 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Dabei ist ein erheblicher Anteil nach einer Vielzahl unterschiedlichster Modelle teilzeitbeschäftigt.

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