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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Hof
-Finanzkasse-
Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich:
    13.30 - 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Zuständig ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Arbeitsbereich Telefon
09281 929
+NSt
Dienststelle
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
(§ 151 BewG)
1155
1156
1157
1158
1197
Hof

Stand: 28.08.2023

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