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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Schweinfurt
- Finanzkasse -
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Allgemeine Veranlagungsstelle
Diese Stelle ist zuständig, wenn Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G der Steuererklärung) oder aus selbständiger Arbeit (Anlage S) erklärt werden. Die AVSt ist auch zuständig, wenn umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) erklärt werden. Sie erledigt auch die veranlagungsbegleitenden Arbeiten, wie z.B. die Verbescheidung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen.
Informationen zur elektronischen Steuererklärung
Buchstaben | Steuernummern | Telefon 09321 703 +Neben- stelle |
---|---|---|
A - ENGELHARDS | 227/200/00000 - 227/214/99999 | 121 |
ENGELHARDT - HOEFF | 227/215/00000 - 227/229/59999 | 122 |
HOEFG - LOEH | 227/229/60000 - 227/246/09999 | 123 |
LOEI - REF | 227/246/10000 - 227/260/89999 | 124 |
REG - SIR | 227/260/90000 - 227/274/79999 | 125 |
SIS - ZZ | 227/274/80000 - 227/293/29999 | 126 |
Stand: 29.08.2023
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