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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Kaufbeuren
- Finanzkasse -
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Die Telefondurchwahlnummern der für Ihr Anliegen zuständigen Arbeitsbereiche in unseren Dienststellen in Kempten und in Immenstadt sowie bei der zentralisierten Finanzkasse Kaufbeuren.

Ihre Ansprechpartner auf einen Blick

Lassen Sie sich die Durchwahlnummern der für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen:

Hinweis:

Steuererklärung und Steuerbescheid

Steuerzahlung

Weitere Arbeitsgebiete des Innendienstes A bis Z

Außenprüfung

Steuerstrafsachen

Wichtige Hinweise!

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
    Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht.
  • Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
    Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
    Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
    Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.

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