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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Kaufbeuren
- Finanzkasse -
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

Montag bis Freitag:
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Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Steuerabzug nach § 50a EStG

Bearbeitung der Anmeldungen für den Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige.

Formulare und Merkblätter hierzu finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Auslandssachverhalte / Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige

Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014!

Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.

Weitere Informationen

Aufgabengebiet Telefon
0831 256
+Nebenstelle
Steuerabzug nach § 50a EStG 1169

Stand: 29.08.2023

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