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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Kaufbeuren
- Finanzkasse -
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Haftungsprüfungsstelle
Kann der Steuerschuldner seine Verbindlichkeiten nicht bezahlen und ist auch die Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolglos oder nicht erfolgversprechend, so können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen im Wege der Haftung auch andere Personen in Anspruch genommen werden.
Die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Dritten obliegt der Haftungsprüfungsstelle. Eine Inanspruchnahme erfolgt durch Haftungsbescheid gegenüber dem Dritten (Haftungsschuldner).
Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers wegen nicht ordnungsgemäßer Abführung der Lohnsteuer erfolgt durch die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Die Stelle ist insbesondere zuständig für den Erlass von Haftungsbescheiden (nach §§ 69 ff AO, 128 HGB und 13 c UStG). Durch solche Bescheide werden beispielsweise Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter für Steuerrückstände des Unternehmens bzw. der Gesellschaft in Anspruch genommen.
Aufgabenbereich | Telefon 0831 256 +Nebenstelle |
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Zentrale Haftungsprüfungsstelle | 1145 |
Sachgebietsleitung | 1180 |
Stand: 29.08.2023
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