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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Kaufbeuren
- Finanzkasse -
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Dienstmarke Steuerfahndung

Ansprechpartner

Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Kempten-Immenstadt hat in diesem Bereich eine erweiterte örtliche Zuständigkeit auch für die Amtsbezirke der Finanzämter Garmisch-Partenkirchen, Kaufbeuren mit der Außenstelle Füssen, Lindau, Memmingen-Mindelheim und Weilheim-Schongau.

Im Bereich der Steuerfahndungsstelle gibt es keine festen Zuständigkeiten der Sachbearbeiter. Bitte entnehmen Sie die Telefonnummer der Steuerfahndungsstelle aus dem Ihnen zugegangenen Schreiben oder wenden Sie sich an die nachfolgende Telefonnummer.

Aufgabenbereich Telefon
0831/256
+Nebenstelle
Fax
0831/256
+Nebenstelle
Steuerfahndung 1400 1261

Stand: 22.03.2019

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