Zusatzinfos am rechten Rand
Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Eggenfelden
- Finanzkasse -
Pfarrkirchener Straße 71
84307 Eggenfelden
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
-
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Sachgebiet | Gemeinden | Telefon 09441 201 +Nebenstelle |
---|---|---|
AV 4 / B 1 | Bedarfsbewertung für den gesamten Finanzamtsbezirk | 354 254 |
AV 4 / B 1 | Bewertung im Ertragswertverfahren: Bad Abbach, Hausen, Herrngiersdorf, Mainburg, Saal, Wildenberg |
149 |
AV 4 / B 2 | Bewertung im Ertragswertverfahren: Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Elsendorf, Essing, Ihrlerstein, Kirchdorf, Painten, Rohr, Volkenschwand |
344 |
AV 6 / B 3 | Bewertung im Ertragswertverfahren: Kelheim, Langquaid, gemeindefreie Gebiete |
156 |
AV 4 / B 4 | Bewertung im Ertragswertverfahren: Neustadt, Riedenburg, Siegenburg, Teugn, Train, |
144 |
Stand: 30.12.2022
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand