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Servicezentrum
Ihre persönlichen Anliegen (Abgabe von Steuererklärungen und Einholen von Auskünften) können Sie unabhängig von nebenstehender Bearbeitungszuständigkeit sowohl im Servicezentrum Kaufbeuren als auch im Servicezentrum Füssen erledigen
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr
Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Zentralstelle für Fälle mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Diese Stelle ist zuständig für Einkommensteuer- und Feststellungsfälle mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage L) innerhalb der Allgemeinen Veranlagungsstelle (AVSt). Sie bearbeitet neben den Steuererklärungen z.B. auch die Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen.
- Steuerliche Informationen und Downloadangebote für Land- und Forstwirte
- Formulare für die Steuererklärung und weitere steuerliche Angelegenheiten
- Vordrucke für Nutzungssatz und Holznutzungen in Folge höherer Gewalt
Steuernummern | Buchstaben | Telefon 08341 802 +Nebenstelle |
Dienststelle |
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125/191/00000 - 125/191/99999 | A - LUG | 441 442 443 449 454 |
Füssen |
125/195/00000 - 125/195/99999 | LUH - ZZ | 444 449 452 454 |
Füssen |
Stand: 28.08.2023
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