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Servicezentrum
Ihre persönlichen Anliegen (Abgabe von Steuererklärungen und Einholen von Auskünften) können Sie unabhängig von nebenstehender Bearbeitungszuständigkeit sowohl im Servicezentrum Kaufbeuren als auch im Servicezentrum Füssen erledigen
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr
Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Bedarfsbewertung (Grundlage für Erbschaft-/Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer)
Telefon: 08341 802-422 (Montag - Donnerstag)
Telefon: 08341 802-425 (Montag - Freitag)
Fax: 08341 802-490
Einheitsbewertung (Grundlage für die Grundsteuer)
Grundstücke in den Gemeinden | Stelle | Telefon | Fax |
---|---|---|---|
Baisweil Eggenthal Friesenried Irsee Lechbruck Lengenwang Marktoberdorf Mauerstetten Nesselwang Pforzen Rettenbach a.A. Rieden b.K. Stötten a.A. |
24 | 429 414 |
432 |
Eisenberg Germaringen Günzach Halblech Hopferau Obergünzburg Pfronten Rieden a.F. Roßhaupten Rückholz Schwangau Seeg Untrasried Wald |
25 | 430 421 |
432 |
Aitrang Bidingen Biessenhofen Buchloe Jengen Lamerdingen Ruderatshofen Waal |
26 | 404 427 |
432 |
Görisried Kaltental Kraftisried Oberostendorf Osterzell Ronsberg Stöttwang Unterthingau Westendorf |
27 | 424 428 |
432 |
Eschach Füssen Hopfen Weißensee |
28 | 422 425 |
432 |
Hirschzell Kaufbeuren Neugablonz |
29 | 416 406 |
432 |
Stand: 28.08.2023
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