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Servicezentrum
Ihre persönlichen Anliegen (Abgabe von Steuererklärungen und Einholen von Auskünften) können Sie unabhängig von nebenstehender Bearbeitungszuständigkeit sowohl im Servicezentrum Kaufbeuren als auch im Servicezentrum Füssen erledigen
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr
Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständigkeit für folgende Finanzämter |
Telefon 08341 802 +Nebenstelle |
---|---|
FA Starnberg A - B C - D |
534 553 |
FA Landsberg E - F G - H |
543 547 |
FA Weilheim-Schongau I - J, T K |
546 549 |
FA Kempten (ohne Außenstelle) L |
544 |
FA Wolfratshausen - Bad Tölz M |
535 |
FA Kaufbeuren N, Q - R |
551 |
FA Außenstelle Immenstadt O - P |
537 |
FA Garmisch-Patenkirchen S |
550 |
FA Lindau U - Z |
538 |
Stand: 21.11.2023
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