Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Servicezentrum

Ihre persönlichen Anliegen (Abgabe von Steuererklärungen und Einholen von Auskünften) können Sie unabhängig von nebenstehender Bearbeitungszuständigkeit sowohl im Servicezentrum Kaufbeuren als auch im Servicezentrum Füssen erledigen

Weitere Infos zu unseren Servicezentren

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr

Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Kempten.

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