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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schrobenhausen
- Finanzkasse -
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

Montag bis Freitag:
9.00 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Steuernummern Buchstaben Telefon
0841 311
+Neben-
stelle
Arbeits-
einheit
124/300/00000 - 124/418/99999 A - GEK 296
430
351
391
Ü 01
124/419/00000 - 124/553/99999 GEL - MAIER R 408
421
101
123
Ü 02
124/554/00000 - 124/659/99999 MAIER S - SCHH 202
204
395
Ü 03
124/660/00000 - 124/786/99999 SCHI - ZZ 272
278
279
Ü 04
124/296/00000 - 124/296/99999 A - Z
Sonderfälle
397
229
275
A 20
124/799/00000 - 124/799/99999 A - Z
Grenzpendler
397
229
275
A 20

Stand: 21.10.2024

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