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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schrobenhausen
- Finanzkasse -
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Allgemeine Veranlagungsstelle

Diese Stelle ist zuständig, wenn Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G der Steuererklärung) oder aus selbständiger Arbeit (Anlage S) erklärt werden. Die AVSt ist auch zuständig, wenn umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) erklärt werden. Sie erledigt auch die veranlagungsbegleitenden Arbeiten, wie z.B. die Verbescheidung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Informationen zur elektronischen Steuererklärung

Steuernummern Buchstaben/
Bereich
Telefon
0841 311
+Nebenstelle
Arbeits-
gebiet
124/190/00000 - 124/190/99999 Beschränkt
steuerpflichtige
natürliche Personen
313 P 10
124/200/00000 - 124/214/29999 AA - EICHNER HZ 236 G 01
124/214/30000 - 124/226/69999 EICHNER I - HEINA 231 G 02
124/227/00000 - 124/240/69999 HEINB - KREIS 229 G 03
124/240/70000 - 124/254/29999 KREI - ND 216 G 04
124/254/30000 - 124/265/89999 NE - SCG 213 G 05
124/265/90000 - 124/280/09999 SCH - TAF 210 G 06
124/280/10000 - 124/293/99999 TAG - ZZ 205 G 07
- Investitionszulage 214 G 03

Stand: 03.11.2023

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