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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schrobenhausen
- Finanzkasse -
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

Montag bis Freitag:
9.00 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Allgemeine Veranlagungsstelle

Diese Stelle ist zuständig, wenn Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G der Steuererklärung) oder aus selbständiger Arbeit (Anlage S) erklärt werden. Die AVSt ist auch zuständig, wenn umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) erklärt werden. Sie erledigt auch die veranlagungsbegleitenden Arbeiten, wie z.B. die Verbescheidung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Informationen zur elektronischen Steuererklärung

Steuernummern Buchstaben/
Bereich
Telefon
0841 311
+Nebenstelle
Arbeits-
gebiet
124/190/00000 - 124/190/99999 Beschränkt
steuerpflichtige
natürliche Personen
313 P 10
124/200/00000 - 124/216/99999 AA - FIN 236
321
G 01
124/217/00000 - 124/229/69999 FIO - HEOHEN 231
230
G 02
124/229/70000 - 124/242/99999 HOEHEO - KZ 229
228
G 03
124/243/00000 - 124/255/99999 L - NZ 216
215
G 04
124/256/00000 - 124/267/49999 O - SCHILK 213
214
G 05
124/267/50000 - 124/282/49999 SCHILL - UQ 210
208
G 06
124/282/50000 - 124/293/99999 UR - ZZ 205
206
G 07
- Investitionszulage 234 G 01

Stand: 24.01.2025

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