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Finanzamt Amberg
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Hauptinhaltsbereich
Kinderpflegepersonen
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Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.10.2018
(PDF, 6 Seiten, 49 KB) -
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2016
(PDF, 5 Seiten, 62 KB)
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