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Finanzamt Kaufbeuren
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Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab
1. Januar 2023, § 2b UStG
Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde neu gefasst und ist spätestens ab 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden. Aus diesem Anlass hat das Bayerische Landesamt für Steuern an zwei Terminen im September 2021 einen Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand im Regime des § 2b UStG durchgeführt. Die Präsentationsfolien zum Vortrag finden Sie nachstehend auf diese Seite. Das Bayerische Landesamt für Steuern beabsichtigt die Online-Vorträge aus 2021 in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu wiederholen. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
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Informationsveranstaltung für kleine juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Einführung von § 2b UStG
Vortragsfolien des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 47 Seiten, 2,5 MB) - Häufig gestellte Fragen - Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)
Weitere Informationen zur Besteuerung der öffentlichen Hand
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Ertrags- und Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Broschüre des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 15 Seiten, 123 KB)
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