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Finanzamt Aschaffenburg
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Information des Bundesfinanzministeriums -
Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale (§§ 7i, 10f, 11b EStG) oder für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl I Seite 1346), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 (BGBl I Seite 434)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 04.06.2015
(PDF, 9 Seiten, 53 KB) -
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.02.2022
(PDF, 1 Seite, 30 KB) -
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.01.2021
(PDF, 1 Seite, 275 KB) -
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.01.2020
(PDF, 1 Seite, 31 KB) -
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2019
(PDF, 1 Seite, 26 KB) -
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.01.2018
(PDF, 1 Seite, 23 KB) -
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.01.2017
(PDF, 1 Seite, 28 KB)
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