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Kontaktdaten
Anschrift
Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
Öffnungszeiten Servicezentrum
Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Vorraum
(Zugang zu Vordrucken/Formularen)
Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Betriebsrestaurant
Mo - Do: 07:30 - 14.30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13.00 Uhr
Der Zugang für externe Gäste erfolgt über die Terrasse in der Karlsstraße (nicht barrierefrei).
Speisekarte
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon: 0911 7435-0
- Durchwahlnummern
- Elektronischer Kontakt
- Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.
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Familien
Steuertipps für Familien
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Kinder
-
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG); Anwendungsschreiben
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.11.2023
(PDF, 8 Seiten, 85 KB) -
Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ab 2012
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 08.02.2016
(PDF, 8 Seiten, 73 KB) -
Neuregelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gem. § 24b EStG ab 2015
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern - Übertragung der Freibeträge für Kinder; BMF-Schreiben zu § 32 Absatz 6 Satz 6 bis 11 EStG
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.06.2013 -
Steuerliche Berücksichtigung eines Kindes mit Behinderung - Anwendung des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.11.2010
(PDF, 8 Seiten, 101 KB) -
Steuerfreiheit von Zuschlägen für Kindererziehungs- und Pflegezeiten; Neuregelung des § 3 Nummer 67 Buchstabe d EStG ab 2015
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 08.03.2016
(PDF, 2 Seiten, 27 KB)
Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes an Privatbeschäftigte sind die Familienkassen der Agenturen für Arbeit.
Unter www.familienkasse.de finden Sie ausführliche Informationen rund um das Kindergeld, sowie alle wichtigen Vordrucke und Merkblätter (auch fremdsprachig) zum Download.
Entsprechende Infos und Vordrucke für Angehörige des öffentlichen Dienstes finden Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralamt für Steuern und des Bayerischen Landesamts für Finanzen (Bayern).
Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben
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Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 16.06.2023
(PDF, 16 Seiten, 309 KB) -
Anlage Liste der Europäischen Schulen
(PDF, 1 Seite, 43 KB) -
Anlage Übersicht über die von der Kultusministerkonferenz anerkannten deutschen Auslandsschulen
(PDF, 5 Seiten, 127 KB)
Unterhaltszahlungen
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Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
ESt-Kartei des Bayerischen Landesamts für Steuern § 33a Abs. 1 EStG Karte 1.3
(PDF, 18 Seiten, 125 KB)
Schulspenden
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Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG bei Spenden für die Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte an staatlichen Schulen bei lehr- und Schülerwanderungen
ESt-Kartei des Bayerischen Landesamts für Steuern § 10b EStG Karte 9.1.2
Weitere Themen
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Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2016
(PDF, 5 Seiten, 56 KB)
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