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Finanzamt Lohr a. Main
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Die frühere Papierlohnsteuerkarte wurde durch das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Der Arbeitgeber benötigt Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z. B. Steuerklasse und Freibeträge, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können. Diese sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und stehen dem Arbeitgeber – nach einer Berechtigungsprüfung – zum elektronischen Abruf bereit.
Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Formulare
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Allgemeine Informationen zum ELStAM-Verfahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei www.elster.de
- Weitere Informationen zum Thema "Lohnsteuerabzug und Lohnsteuerermäßigung"
Hinweis:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei Mein ELSTER über die für sie aktuell gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informieren. Voraussetzung ist die vorherige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr).
Informationen für Arbeitgeber
- Die elektronische Lohnsteuerkarte
Alles Wissenswerte für Ihren ELStAM-Einstieg als Arbeitgeber -
ELStAM-Informationen für Arbeitgeber
Umfassende Beschreibung des ELStAM-Verfahrens
(PDF, 108 Seiten, 1,7 MB) - Anfrage an den Support für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Kontaktformular bei www.elster.de - Probleme bei zu Unrecht als Hauptarbeitsverhältnis angemeldeten Nebentätigkeiten
ELStAM mit ElsterFormular
Das amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular enthält auch ein Modul für die Arbeitgeberabfrage der ELStAM.
Erläuterungsvideos
ELStAM mit ElsterFormular "Grunddaten" (Format WMV, ca. 5,4 MB)
ELStAM mit ElsterFormular „An-/Abmeldung und ELStAM abrufen“ (Format WMV, ca. 7,1 MB)
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