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Finanzamt Kelheim
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Die frühere Papierlohnsteuerkarte wurde durch das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Der Arbeitgeber benötigt Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z. B. Steuerklasse und Freibeträge, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können. Diese sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und stehen dem Arbeitgeber – nach einer Berechtigungsprüfung – zum elektronischen Abruf bereit.

Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Formulare

Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Hinweis:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei Mein ELSTER über die für sie aktuell gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informieren. Voraussetzung ist die vorherige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr).

Informationen für Arbeitgeber

ELStAM mit ElsterFormular

Das amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular enthält auch ein Modul für die Arbeitgeberabfrage der ELStAM.

Erläuterungsvideos

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