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Virtueller 3D-Rundgang

Landesfinanzschule Bayern
Stettiner Str. 15 - 25
91522 Ansbach
Anreise

Telefon: 0981 1802-0
Telefax: 0981 1802-1100
E-Mail: Poststelle

Pressespiegel

Baustart für Landesfinanzschule
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 17.06.2023

Feueralarm sorgte für Aufregung
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 31.10.2022

65 Millionen Euro für die Landesfinanzschule
Quelle: Blick Lokal DKB/FEU Nr. 43/2022 vom 29.10.2022

65 Millionen für LFS Dinkelsbühl
Quelle: WIB Nr. 42 Ausgabe Süd vom 20.10.2022

Mittel für Neubau der Finanzschul-Außenstelle fließen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 15./16.10.2022

Baustart für Großprojekt 2024 realistisch
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 24.09.2021

65 Millionen-Euro-Projekt abgeschlossen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 29.07.2021

Vollständiger Pressespiegel

Hauptinhaltsbereich

Zinsinformationsverordnung (ZIV)

Auch die Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte steht grundsätzlich dem Wohnsitzstaat des Empfängers zu. Die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 (Zinsrichtlinie) soll die effektive Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der Europäischen Union sicherstellen. Hierzu wurde ein Kontrollverfahren zur gegenseitigen Auskunft und Information über Zinseinkünfte eingeführt.

Mit der Zinsinformationsverordnung vom 26. Januar 2004 hat Deutschland die Vorgabe der EU in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen traten am 1. Juli 2005 in Kraft.

Eine ausführliche Darstellung der Regelungen der EU-Zinsrichtlinie und der Zinsinformationsverordnung sowie alle einschlägigen Rechtsquellen zum Download finden Sie hier auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Vordrucke für Bescheinigungen nach der Zinsinformationsverordnung finden Sie hier in unserer Rubrik Formulare.

Die EU-Zinsrichtlinie ist zum 1. Januar 2016 aufgehoben. Weitere Informationen hierzu können Sie der Richtlinie (EU) 2015/2060 DES RATES vom 10. November 2015 zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen entnehmen. Der letzte Datenaustausch wird entsprechend der vorgenannten Aufhebungsrichtlinie im Kalenderjahr 2016 erfolgen. Bitte beachten Sie die Sonderregelungen für Österreich in der Aufhebungsrichtlinie.

Die Richtlinie und weitere Informationen können Sie hier auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern abrufen.

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