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Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.)

Zweck der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wirtschaftlich Tätige erhalten stufenweise ab November 2024 zur eindeutigen Identifizierung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139a und § 139c Abgabenordnung. Sie ist ein einheitliches und dauerhaftes Identifikationsmerkmal gilt gleichzeitig als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.

Wirtschaftlich Tätige sind:

  • wirtschaftlich tätige natürliche Personen,
  • juristische Personen und
  • Personenvereinigungen.

Die steuerliche Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der Wirtschafts-Identifikationsnummer bestehen.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie ist optisch identisch zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und wird für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit, jeden Betrieb sowie für jede Betriebsstätte um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) ergänzt:

USt-IdNr. DE123456789 ► W-IdNr. (mit U-Merkmal) DE123456789-00001

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt in Stufen. In der ersten Stufe wird wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind. Sofern mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale frühestens ab dem 2. Quartal 2026.

Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Bei wirtschaftlich Tätigen, für die bereits vor der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Vielmehr wird durch eine öffentliche Bekanntmachung des Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugleich als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden ist. 

Die Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer für die übrigen wirtschaftlich Tätigen erfolgt bei vorliegender Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe in elektronischer Form.

Wenn Sie bis Ende November 2024 noch keine Wirtschafts-Identifikationsnummer mitgeteilt bekommen haben, hat das für Sie keine Nachteile. Eine Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional

Fragen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Finanzämter nicht verpflichtet sind, Auskünfte zur Identifikationsnummer zu erteilen. Seitens des Bundes werden über die Webseite des BZSt umfangreiche Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer zur Verfügung gestellt. Für Fragen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer wenden Sie sich bitte direkt über dieses Kontaktformular an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

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