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Vermögensbildung
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
Das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 angelegt werden.
Für nach dem 31. Dezember 2016 angelegte vermögenswirksame Leistungen sind damit keine Papierbescheinigungen (Anlage VL) mehr auszustellen; ein entsprechendes Vordruckmuster wird nicht mehr bekannt gemacht.
Die Einzelheiten zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (Datensatzbeschreibung etc.) wurden im Laufe des Jahres 2017 auf der Internetseite
http://www.esteuer.de veröffentlicht.
Weitere Informationen
-
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Frist für die Übermittlung und Härtefallregelung)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.04.2018
(PDF, 2 Seiten, 31 KB) -
Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16.12.2016
(PDF, 2 Seiten, 29 KB) -
Übersicht über die nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz maßgebenden Förderhöchstbeträge, Fördersätze und Einkommensgrenzen
(PDF, 1 Seite, 18 KB) -
Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.11.2017
(PDF, 39 Seiten, 311 KB)
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