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Landesfinanzschule Bayern
Stettiner Str. 15 - 25
91522 Ansbach
Anreise
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E-Mail:
Poststelle
Pressespiegel
Baustart für Landesfinanzschule
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 17.06.2023
Feueralarm sorgte für Aufregung
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 31.10.2022
65 Millionen Euro für die Landesfinanzschule
Quelle: Blick Lokal DKB/FEU Nr. 43/2022 vom 29.10.2022
65 Millionen für LFS Dinkelsbühl
Quelle: WIB Nr. 42 Ausgabe Süd vom 20.10.2022
Mittel für Neubau der Finanzschul-Außenstelle fließen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 15./16.10.2022
Baustart für Großprojekt 2024 realistisch
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 24.09.2021
65 Millionen-Euro-Projekt abgeschlossen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 29.07.2021
Hauptinhaltsbereich
Vermögensbildung
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
Das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 angelegt werden.
Für nach dem 31. Dezember 2016 angelegte vermögenswirksame Leistungen sind damit keine Papierbescheinigungen (Anlage VL) mehr auszustellen; ein entsprechendes Vordruckmuster wird nicht mehr bekannt gemacht.
Die Einzelheiten zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (Datensatzbeschreibung etc.) wurden im Laufe des Jahres 2017 auf der Internetseite
http://www.esteuer.de veröffentlicht.
Weitere Informationen
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Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Frist für die Übermittlung und Härtefallregelung)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.04.2018
(PDF, 2 Seiten, 31 KB) -
Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16.12.2016
(PDF, 2 Seiten, 29 KB) -
Übersicht über die nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz maßgebenden Förderhöchstbeträge, Fördersätze und Einkommensgrenzen
(PDF, 1 Seite, 18 KB) -
Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.11.2017
(PDF, 39 Seiten, 311 KB)
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