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Telefon: 0981 16-321
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fa203.stv.bayern.de

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Vermögensbildung

Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung

Das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 angelegt werden.
Für nach dem 31. Dezember 2016 angelegte vermögenswirksame Leistungen sind damit keine Papierbescheinigungen (Anlage VL) mehr auszustellen; ein entsprechendes Vordruckmuster wird nicht mehr bekannt gemacht.
Die Einzelheiten zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (Datensatzbeschreibung etc.) wurden im Laufe des Jahres 2017 auf der Internetseite http://www.esteuer.de veröffentlicht.

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