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SEPA-Verfahren
Unter www.sepadeutschland.de, einer Seite der Deutschen Bundesbank, finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer
Hauptinhaltsbereich
Zuständigkeit für die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen beim Finanzamt München
Die Eingangsbearbeitung der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (Fälle, in denen das Finanzamt München Drittschulder ist) erfolgt zentral in der Abteilung VI.
Per Post an:
Finanzamt München
Abteilung VI
Winzererstraße 47a
80797 München
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