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Kontaktdaten
Anschrift
Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
Öffnungszeiten Servicezentrum
Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Vorraum
(Zugang zu Vordrucken/Formularen)
Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Betriebsrestaurant
Mo - Do: 07:30 - 14.30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13.00 Uhr
Der Zugang für externe Gäste erfolgt über die Terrasse in der Karlsstraße (nicht barrierefrei).
Speisekarte
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon: 0911 7435-0
- Durchwahlnummern
- Elektronischer Kontakt
- Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
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Wichtige Neuerungen
Bitte Belege nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt einreichen!
Bitte reichen Sie künftig grundsätzlich keine Belege mit Ihrer Steuererklärung mehr ein. Beabsichtigen Sie dennoch Belege einzureichen, übermitteln Sie diese bitte vorzugsweise elektronisch per ELSTER. Falls Sie Papierbelege einreichen, übersenden Sie diese bitte nicht im Original, sondern nur als Kopie. Alle eingereichten Papierbelege werden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und in der Regel anschließend vernichtet.
Sind Belege zur Prüfung Ihrer Steuererklärung erforderlich, werden diese konkret bei Ihnen angefordert. Bitte reichen Sie daher künftig grundsätzlich keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung ein. Belege sind nur mehr aufzubewahren und auf konkrete Anfrage an das Finanzamt zu senden. Diese Erleichterung gilt ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017.
Bitte alle erforderlichen Angaben in der Steuererklärung vornehmen!
Das Finanzamt kann aufgrund automatisierter Abläufe nur Angaben berücksichtigen, die Sie in den Formularfeldern der Steuererklärung eingetragen haben. Soweit im Ausnahmefall für die Besteuerung erforderliche Angaben nicht in der Steuererklärung vorgenommen werden können, haben Sie die Möglichkeit, die neu eingeführte Zeile "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" zu nutzen.
Elektronisch authentifizierte Übermittlung der Steuererklärungen für Ihr Unternehmen!
Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 (ab 01.01.2018) für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln.
Ab dem 01.01.2018 können Sie ihre
- Umsatzsteuerjahreserklärung,
- Gewerbesteuererklärung,
- Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer,
- Anlage EÜR sowie
- Anlage §34a EStG
nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgeben. Für Sie entfällt dadurch der Versand Ihrer Steuererklärung in Papier an das Finanzamt.
-
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.10.2017 zur elektronisch authentifizierten Übermittlungspflicht der Anlage EÜR bzw. AVEÜR/AVSE
(PDF, 2 Seiten, 43 KB)
Gilt auch für die Anlage EÜR und die Anlagen AVEÜR und AVSE!
Zudem sind künftig die Anlage EÜR und ggf. die Anlagen AVEÜR oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist.
Jetzt bei "Mein ELSTER" registrieren!
Damit Sie Ihre Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgeben können, benötigen Sie ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat. Dieses erhalten Sie durch Registrierung bei "Mein ELSTER". Das Zertifikat lässt sich mit allen bekannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter "Mein ELSTER" zur Verfügung gestellten Anwendungen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir Ihnen, die Registrierung möglichst zeitnah durchzuführen.
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