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Kontaktdaten
Anschrift
Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
Öffnungszeiten Servicezentrum
Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Vorraum
(Zugang zu Vordrucken/Formularen)
Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Betriebsrestaurant
Mo - Do: 07:30 - 14.30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13.00 Uhr
Der Zugang für externe Gäste erfolgt über die Terrasse in der Karlsstraße (nicht barrierefrei).
Speisekarte
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon: 0911 7435-0
- Durchwahlnummern
- Elektronischer Kontakt
- Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.
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Hauptinhaltsbereich
Spenden
- Vordrucke und Informationen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
-
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens; Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50 EStDV)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06.02.2017
(PDF, 2 Seiten, 27 KB) -
Zuwendungsnachweis für die steuerliche Anerkennung von Spenden
Formale Voraussetzungen, vereinfachter Nachweis, Katastrophenfälle -
Spendenrechtliche Beurteilung von "Crowdfunding" (§ 10b EStG)
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.12.2017
(PDF, 4 Seiten, 35 KB) -
Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende)
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.11.2014
(PDF, 4 Seiten, 31 KB) -
Ergänzung des BMF-Schreibens vom 25. November 2014 (Änderung der Textziffer 3)
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.08.2016
(PDF, 2 Seiten, 35 KB) -
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Informationen für Geschädigte und Spender bei aktuellen Katastrophenfällen -
Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG bei Spenden für die Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte an staatlichen Schulen bei lehr- und Schülerwanderungen
BayLfSt, ESt-Kartei, Karte 9.1.2 zu § 10b EStG -
Weitere Informationen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
Rubrik Steuerinfos für Vereine
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